Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat in den letzten Jahren eine angeregte Debatte ausgelöst. Nachdem seit dem 01.04.24 der Konsum von Cannabis legalisiert wurde, gelten seit dem 01.07.2024 die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen. Während viele die neuen Regelungen des Cannabisgesetzes (CanG) begrüßen, stellen sich viele die Frage nach den verkehrsrechtlichen und sicherheitstechnischen Konsequenzen, insbesondere wenn es um das Autofahren unter dem Einfluss von Cannabis geht. In diesem Artikel erläutern wir die geltenden Rechtsvorschriften und die Voraussetzungen, unter denen man nach der Legalisierung von Cannabis Auto fahren kann.
Legale Aspekte des Cannabis-Konsums
Mit der Legalisierung von Cannabis sind bestimmte Regelungen in Kraft getreten, die den Besitz, Verbrauch, den private Eigenanbau und den nicht-gewerblichen Anbau von Cannabis in Anbauvereinigungen betreffen. Allerdings hat die Legalisierung nicht automatisch die gesetzlichen Bestimmungen zum Fahren unter dem Einfluss von Drogen verändert. Cannabis bleibt eine Substanz, die den Fahrer in seinen Fähigkeiten beeinträchtigen kann. Damit ist das Fahren unter Einfluss von Cannabis weiterhin verkehrsrechtlich und strafrechtlich problematisch.
Die Gefahren des Fahrens unter Drogeneinfluss
Untersuchungen zeigen, dass der Konsum von Cannabis die Reaktionszeit, die Wahrnehmung und die motorischen Fähigkeiten des Fahrers beeinträchtigen kann. Dies führt zu einer erhöhten Unfallgefahr. Auch wenn Cannabis legal konsumiert werden kann, bleibt die Verantwortung für die Verkehrssicherheit bestehen. Autofahren unter dem Einfluss von Cannabis wird als Fahrlässigkeit gewertet, was schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben kann.
Voraussetzungen für das Autofahren nach dem Konsum von Cannabis
Ob ein Autofahrer nach dem Konsum von Cannabis angetroffen wird oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Menge des konsumierten Cannabis und die individuelle Toleranz des Fahrers. Allerdings gilt in Deutschland die 0,0-Promille-Regel für Drogen – bedeutet: Jeder Nachweis von Drogen im Blut führt zu rechtlichen Konsequenzen, unabhängig davon, wie lange nach dem Konsum gefahren wird.
Grundsätzlich gilt nach den straf- und straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, dass jeder Teilnehmende am Straßenverkehr fahrtüchtig sein muss, damit die Straßenverkehrssicherheit gewährleistet ist und andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht gefährdet werden. Bei alkoholiserten Fahrten kennen wir die relative und die absolute Fahruntüchtigkeit.
Grenzwerte bei THC und Alkohol
Wird man betrunken am Steuer erwischt und hat einen Promillewert von 0,3 oder mehr, liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor; ab einem Promillewert von 1,1 befindet man sich dann im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Hiervon hängt dann davon ab, ob man „lediglich“ eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und mit einer Geldbuße in Form eines Bußgeldbescheids sanktioniert wird oder ob man sich strafrechtlich z.B. wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB oder wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB strafbar gemacht hat.
Bei THC gab es eine solche Richtwertregelung nicht, da bereits ab 1 Nanogramm je Mililiter Blut eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat war. Nun begeht man lediglich eine Ordnungswidrigkeit, wenn man einen THC-Wert von höchstens 3,5g/ml hat und wird in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 500,00€, einem Fahrverbot von 1 Monat sowie 2 Punkten in Flensburg bestraft. Sollte der THC-Wert über 3,5 ng/ml liegen, wird ähnlich wie bei der absoluten Fahruntüchtigkeit in der Regel dann ein Straftatbestand erfüllt sein.
Mischkonsum Cannabis und Alkohol
Nach dem neuen Cannabisgesetz wird Mischkonsum hart sanktioniert und unter Umständen eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch angenommen. Die Geldbuße wird im Vergleich zu einer „THC-Fahrt“ auf 1.000,00€ verdoppelt und kann weitere fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Insbesondere in der Probezeit gilt bei Fahrerinnen und Fahrerin unter 21 Jahren ein striktes Cannabis-Verbot. Bei einem Verstoß wird in der Regel die Probezeit verlängert und es drohen höhere Geldbußen.
Fazit: Vorsicht ist geboten
Die Legalisierung von Cannabis bedeutet nicht, dass es sicher ist, Auto zu fahren, nachdem man konsumiert hat. Die rechtlichen Konsequenzen sind klar, und die Gefahren, die damit verbunden sind, sollten nicht unterschätzt werden. Als Rechtsanwalt empfehle ich, vor und während des Autofahrens auf den Konsum von Cannabis zu verzichten, um rechtlichen Problemen und vor allem zur Gefährdung der eigenen sowie der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer vorzubeugen.
Kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt, sofern Sie wegen Alkohol und/oder THC-Konsums bei einer Autofahrt „erwischt“ wurden und einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Bedenken Sie auch, dass Ihnen lediglich 2 Wochen zur Einlegung eines Einspruchs gewährt wird.
Wir können den Einspruch für Sie einlegen, die Akte anfordern und nach Akteneinsicht die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids prüfen sowie Ihre Erfolgsaussichten bewerten.
Schlussgedanken
Die Diskussion um Cannabis und Verkehrssicherheit wird in Zukunft sicherlich weitergeführt werden, insbesondere wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen oder weitere gesetzliche Regelungen in Kraft treten. Wir kennen stets die neusten Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen und können Sie optimal vertreten.